Mittwoch, 30. Dezember 2009
E- Personalausweis
06:20 |
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1984 |
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Am 13.02.2009 hat der Bundesrat eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen beschlossen bzw. wie kritisch vermerkt wird “durchgewunken”. Unter diesen Gesetzen befindet sich auch die Neuregelung zum elektronischen Personalausweis. Dieser wird künftig auch biometrische Daten des Inhabers enthalten können.
Dieser wird ab dem 01.11.2010 ausgegeben.
Die hoheitliche Ausweisfunktion wird über die Speicherung auf einem elektronischen Chip um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger um Daten zweier Finger erweitert. Die mit Fingerabdrücken ausgestatteten Personalausweise entsprechen dem Sicherheitsniveau der Reisepässe.
Der elektronische Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen (z. B. an Automaten) ermöglichen. Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen, soweit diese hierfür einen Zugang eröffnet haben.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ist über den Besitz des Ausweises und das Wissen der Geheimnummer an den Ausweisinhaber gebunden. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises wird den Ausweisinhabern nicht aufgezwungen. Die Bürgerinnen und Bürger können jederzeit seine Ausschaltung verlangen.
Die Daten können von Diensteanbietern nur abgefragt werden, wenn sie ein gültiges Berechtigungszertifikat an den Personalausweisinhaber übermitteln und dieser in der Folge seine Geheimnummer eingibt.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Die optionale Signaturfunktion schafft für die Ausweisinhaber die Voraussetzungen dafür, im elektronischen Rechtsverkehr Erklärungen abzugeben, die hinsichtlich Integrität und Authentizität dauerhaft beweisbar sind.
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