Samstag, 26. Dezember 2009
Elena - ein Arm der Datenkrake.
09:44 |
Eingestellt von
1984 |
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Am 25. März 2009 ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 634 ff).
Ab dem 01.01.10 müssen 35 bis 40 Millionen abhängig Beschäftigten die Hose runterlassen , es werden eine Vielzahl an Informationen zentral in einer neu geschaffenen Datenbank abgespeichert und den Jobcentern zur Verfügung gestellt.
Neben Daten wie Adresse , Einkommen , etc wird die Teilnahme an genehmigten wie auch ungenehmigten Streiks festgehalten , Abmahnungen , Fehlzeiten bei der Arbeitszeit etc.
also eine Menge an Information die über das hinaus geht was für die beantragten Leistungen hinaus geht.
- Gesetzestext (Drucksache 16/10492) als PDF
- Änderung 16/11666 (PDF), der noch Änderungen bzgl. des Datenschutzes vorsieht.
Ab dem 01.01.10 müssen 35 bis 40 Millionen abhängig Beschäftigten die Hose runterlassen , es werden eine Vielzahl an Informationen zentral in einer neu geschaffenen Datenbank abgespeichert und den Jobcentern zur Verfügung gestellt.
Neben Daten wie Adresse , Einkommen , etc wird die Teilnahme an genehmigten wie auch ungenehmigten Streiks festgehalten , Abmahnungen , Fehlzeiten bei der Arbeitszeit etc.
also eine Menge an Information die über das hinaus geht was für die beantragten Leistungen hinaus geht.
Ursprünglich geht ELENA auf die von Hartz-Kommission entwickelten Ideen zurück, die zum damaligen Konzept der “Jobcard” führten. Heute sind beide Begriffe gebräuchlich, aktuell heisst es aber ELENA. Die Idee dahinter: Bestimmte Daten aller Arbeitnehmer werden zentral bei den Rentenkassen geführt. Es soll so ein Pool entstehen, in dem von jedem Arbeitnehmer das Einkommen und seine Lebensverhältnisse (in gewissem Rahmen) gespeichert sind.
Sinn: Wenn jemand Arbeitslos wird, Sozialleistungen oder Kindergeld einfordert oder auch wenn man Prozeskostenhilfe beanspruchen möchte, muss die entsprechende Behörde nur noch bei ELENA auf dem Server die Daten zum Betroffenen abfragen.
Man verspricht sich damit weniger Bürokratie, ersparte Kosten und natürlich auch eine verbesserte Kontrolle der Betroffenen. Missbrauchsvorwürfen wird zur Zeit dadurch begegnet, dass zum Zugriff die Zustimmung des Betroffenen notwendig sein soll – die er mittels einer digitalen Signatur ermöglicht.
Die Kritik liegt auf der Hand: Auch hier wird eine Vorratsdatenspeicherung betrieben, nicht nur von Kommunikationswegen (wie bei der bisherigen VDS), sondern von faktischen allen finanziellen Lebensumständen der Betroffenen. Dass der Zugriff nur mit der Einwilligung des Betroffenen erfolgen soll ist zwar nett ausgedrückt, doch in der Realität wird man nur dann etwas erhalten (Wie etwa Leistungen), wenn man auch den Zugriff ermöglicht, sprich: Faktisch hat man gar keine Wahl ob man den Zugriff erlaubt oder nicht.
Mit einem wenig Weitblick ist es nur eine Frage der Zeit, bis Kreditinstitute den Zugriff auf diese Daten, etwa zwecks Kreditvergabe, einfordern werden – so wie heute die “Schufa-Klausel” ein freiwilliger Zwang ist könnte sich dann der Zugriff auf diese Datenbank etablieren: Einen Kredit erhält man faktisch nur, wenn man dem Zugriff auf ELENA zustimmt.
Es ist außerdem daran zu denken, dass mit ELENA ein weiterer Mosaik-Stein der umfassenden Lebens-Vorratsdatenspeicherung aller Bürger ist.
Zu guter Letzt mag man daran denken, was geschieht, wenn Auszüge aus dieser Datenbank “verloren” gehen oder gestohlen werden – finanziell ist es sicherlich auf dem Schwarzmarkt ein unvorstellbares Vermögen wert. Wer auf die bisherigen Datenpannen bei (ausländischen) Behörden blickt und daran denkt, dass gerade der BND für viel Geld Daten von einer Grossbank gekauft hat (die dort entwendet wurden?), der kann sowas nicht als “potentielles Risiko” abstufen.
Sinn: Wenn jemand Arbeitslos wird, Sozialleistungen oder Kindergeld einfordert oder auch wenn man Prozeskostenhilfe beanspruchen möchte, muss die entsprechende Behörde nur noch bei ELENA auf dem Server die Daten zum Betroffenen abfragen.
Man verspricht sich damit weniger Bürokratie, ersparte Kosten und natürlich auch eine verbesserte Kontrolle der Betroffenen. Missbrauchsvorwürfen wird zur Zeit dadurch begegnet, dass zum Zugriff die Zustimmung des Betroffenen notwendig sein soll – die er mittels einer digitalen Signatur ermöglicht.
Die Kritik liegt auf der Hand: Auch hier wird eine Vorratsdatenspeicherung betrieben, nicht nur von Kommunikationswegen (wie bei der bisherigen VDS), sondern von faktischen allen finanziellen Lebensumständen der Betroffenen. Dass der Zugriff nur mit der Einwilligung des Betroffenen erfolgen soll ist zwar nett ausgedrückt, doch in der Realität wird man nur dann etwas erhalten (Wie etwa Leistungen), wenn man auch den Zugriff ermöglicht, sprich: Faktisch hat man gar keine Wahl ob man den Zugriff erlaubt oder nicht.
Mit einem wenig Weitblick ist es nur eine Frage der Zeit, bis Kreditinstitute den Zugriff auf diese Daten, etwa zwecks Kreditvergabe, einfordern werden – so wie heute die “Schufa-Klausel” ein freiwilliger Zwang ist könnte sich dann der Zugriff auf diese Datenbank etablieren: Einen Kredit erhält man faktisch nur, wenn man dem Zugriff auf ELENA zustimmt.
Es ist außerdem daran zu denken, dass mit ELENA ein weiterer Mosaik-Stein der umfassenden Lebens-Vorratsdatenspeicherung aller Bürger ist.
Zu guter Letzt mag man daran denken, was geschieht, wenn Auszüge aus dieser Datenbank “verloren” gehen oder gestohlen werden – finanziell ist es sicherlich auf dem Schwarzmarkt ein unvorstellbares Vermögen wert. Wer auf die bisherigen Datenpannen bei (ausländischen) Behörden blickt und daran denkt, dass gerade der BND für viel Geld Daten von einer Grossbank gekauft hat (die dort entwendet wurden?), der kann sowas nicht als “potentielles Risiko” abstufen.
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