Mittwoch, 30. Dezember 2009

E- Personalausweis



Am 13.02.2009 hat der Bundesrat eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen beschlossen bzw. wie kritisch vermerkt wird “durchgewunken”. Unter diesen Gesetzen befindet sich auch die Neuregelung zum elektronischen Personalausweis. Dieser wird künftig auch biometrische Daten des Inhabers enthalten können.

Dieser wird ab dem 01.11.2010 ausgegeben.
Die hoheitliche Ausweisfunktion wird über die Speicherung auf einem elektronischen Chip um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger um Daten zweier Finger erweitert. Die mit Fingerabdrücken ausgestatteten Personalausweise entsprechen dem Sicherheitsniveau der Reisepässe.
Der elektronische Identitätsnachweis soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen (z. B. an Automaten) ermöglichen. Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen, soweit diese hierfür einen Zugang eröffnet haben.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ist über den Besitz des Ausweises und das Wissen der Geheimnummer an den Ausweisinhaber gebunden. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises wird den Ausweisinhabern nicht aufgezwungen. Die Bürgerinnen und Bürger können jederzeit seine Ausschaltung verlangen.
Die Daten können von Diensteanbietern nur abgefragt werden, wenn sie ein gültiges Berechtigungszertifikat an den Personalausweisinhaber übermitteln und dieser in der Folge seine Geheimnummer eingibt.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Die optionale Signaturfunktion schafft für die Ausweisinhaber die Voraussetzungen dafür, im elektronischen Rechtsverkehr Erklärungen abzugeben, die hinsichtlich Integrität und Authentizität dauerhaft beweisbar sind.
Dienstag, 29. Dezember 2009

Der E-Pass



Der E-Pass: Ein neuer Reisepass wurde in Deutschland eingeführt, der neben einem biometrischen Passfoto auch digitale Versionen von Fingerabdrücken enthält. Sind nun alle potentielle Verbrecher?
zumindestestens ist es ein weiterer Schritt zum "Strichcodemenschen"
der in einer Allinclusive-card Bargeldlos bezahlen kann , bei Polizeikontrollen gescannt wird ohne das Wissen des kontrollierten, mit Biometrischen Kameras werden alle sein Wege verfolgt bzw. durch den eingebauten GPS - Sender ist jeder überall auffinbar. etc.. etc
Weiter in der Zukunft übernimmt ein von Geburt an eingeflanzter  IFID - Chip diese Aufgabe. Bei Lästigen Leute die aus der Reihe tanzen wird dieser einfach deaktiviert - so das dieser nicht mal mehr die möglichkeit hat Nahrung zu kaufen-- das sind aber nur Therorien - noch!?


Warum werden elektronische Pässe eingeführt?

Um die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern! Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher. Die biometrischen Merkmale im Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.Die offizellen Ausage ist das eine Auslesung nur innerhalb eines Radius von 10 cm erfolgen kann, Hacker konnten mit relativ einfachen und günstigen Mitteln Chips aus 10 - 15 metern auslesen .

Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt. Die EG-Verordnung zur ePass-Einführung wurde 2004 verabschiedet.

Samstag, 26. Dezember 2009

Elena - ein Arm der Datenkrake.

Am 25. März 2009 ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 634 ff).


Ab dem 01.01.10 müssen 35 bis 40 Millionen abhängig Beschäftigten die Hose runterlassen , es werden eine Vielzahl an Informationen zentral in einer neu geschaffenen Datenbank abgespeichert und den Jobcentern zur Verfügung gestellt.

Neben Daten wie Adresse , Einkommen , etc wird die Teilnahme an genehmigten wie auch ungenehmigten Streiks festgehalten , Abmahnungen , Fehlzeiten bei der Arbeitszeit etc. 
also eine Menge an Information die über das hinaus geht was für die beantragten Leistungen hinaus geht.

Ursprünglich geht ELENA auf die von Hartz-Kommission entwickelten Ideen zurück, die zum damaligen Konzept der “Jobcard” führten. Heute sind beide Begriffe gebräuchlich, aktuell heisst es aber ELENA. Die Idee dahinter: Bestimmte Daten aller Arbeitnehmer werden zentral bei den Rentenkassen geführt. Es soll so ein Pool entstehen, in dem von jedem Arbeitnehmer das Einkommen und seine Lebensverhältnisse (in gewissem Rahmen) gespeichert sind.

Sinn: Wenn jemand Arbeitslos wird, Sozialleistungen oder Kindergeld einfordert oder auch wenn man Prozeskostenhilfe beanspruchen möchte, muss die entsprechende Behörde nur noch bei ELENA auf dem Server die Daten zum Betroffenen abfragen.

Man verspricht sich damit weniger Bürokratie, ersparte Kosten und natürlich auch eine verbesserte Kontrolle der Betroffenen. Missbrauchsvorwürfen wird zur Zeit dadurch begegnet, dass zum Zugriff die Zustimmung des Betroffenen notwendig sein soll – die er mittels einer digitalen Signatur ermöglicht.

Die Kritik liegt auf der Hand: Auch hier wird eine Vorratsdatenspeicherung betrieben, nicht nur von Kommunikationswegen (wie bei der bisherigen VDS), sondern von faktischen allen finanziellen Lebensumständen der Betroffenen. Dass der Zugriff nur mit der Einwilligung des Betroffenen erfolgen soll ist zwar nett ausgedrückt, doch in der Realität wird man nur dann etwas erhalten (Wie etwa Leistungen), wenn man auch den Zugriff ermöglicht, sprich: Faktisch hat man gar keine Wahl ob man den Zugriff erlaubt oder nicht.

Mit einem wenig Weitblick ist es nur eine Frage der Zeit, bis Kreditinstitute den Zugriff auf diese Daten, etwa zwecks Kreditvergabe, einfordern werden – so wie heute die “Schufa-Klausel” ein freiwilliger Zwang ist könnte sich dann der Zugriff auf diese Datenbank etablieren: Einen Kredit erhält man faktisch nur, wenn man dem Zugriff auf ELENA zustimmt.

Es ist außerdem daran zu denken, dass mit ELENA ein weiterer Mosaik-Stein der umfassenden Lebens-Vorratsdatenspeicherung aller Bürger ist.

Zu guter Letzt mag man daran denken, was geschieht, wenn Auszüge aus dieser Datenbank “verloren” gehen oder gestohlen werden – finanziell ist es sicherlich auf dem Schwarzmarkt ein unvorstellbares Vermögen wert. Wer auf die bisherigen Datenpannen bei (ausländischen) Behörden blickt und daran denkt, dass gerade der BND für viel Geld Daten von einer Grossbank gekauft hat (die dort entwendet wurden?), der kann sowas nicht als “potentielles Risiko” abstufen.






Donnerstag, 24. Dezember 2009

Polizeistaat Dänemark - Polizeigewalt bei Klimagipfel 16.12.2009

Bereits im Vorfeld durchsuchte die dänische Polizei in Kampfanzügen den Kopenhagener Stadtteil Nørrebro, auf der Suche nach Gegenständen die für Aktionen zivilen Ungehorsams geeignet gewesen wären.
Die Organisation Climate Justice Actions (CJA) warf den dänischen Behörden "aggressives und konfliktorientiertes Verhalten" vor. Als weitreichende Vorkehrung hat Dänemark die Bestimmungen des Schengen-Vertrages der EU außer Kraft gesetzt, der allen Bürgern freie Ein- und Ausreise garantiert. Grenzkontrollen sind an der Tagesordnung, zudem gab es offenbar  Aktivisten, denen die Einreise verweigert wurde.

Was B.Obama für Gefangene in Guantanamo Bay vorschlägt ("prolonged detention") wurde in Dänemark im Vorfeld des Klimagipfels eilligs beschlossenen und umgesetzt."Precrime" Gesetze nannte man diese in Hollywood ,ähnlich wie im Minority Report, ist es jetzt in Dänemark erlaubt bei zivilien Ungehorsam oder wenn die Vermutung auf diese besteht ,Präventivhaft  von bis zu 12 Std. zu verhängen.Bei Sitzblockaden oder Menschenketten,zu Zeiten von Mahatma Gandhi das Mittel für eine gewaltfreie Demonstaration, wird im Geburtsjahr der Europäischen Verfassung mit 40 Tagen Haft bestraft. Zudem droht es Geldbußen in Höhe von mehreren hundert Euro für alle, die sich nach polizeilicher Aufforderung nicht aus einer - auch genehmigten - Demonstration entfernen.Somit wird das Verfasunngsgemässige Recht auf Demonstartion nahezu aufgelöst.







Erschüttert ist die  Brutalität seitens der Behörden die gegen solche Sitztblockaden vorgeht, mit welcher Selbstverständlichkeit Schlagstock und Pfefferspray genutzt wurde ist richtungsweisend.Die Massenmedien,
die erschütternd und ausführlich über die Vorgehensweise des Iranischen Regimes berichteten,
lassen das Regimeverhalten vor unserer Haustür leise ausklingen.Die Kurzfristige Berichterstattung
von Bildern überfüllter Flüchtlingslager voll mit Demonstranten , Schlagstock- und Peffersprayeinsatz auf FRIEDLICHE Demonstranten bekommen so einen Geschmack von Banalität und Normalität.
Der  Hackangriff auf das Climate Research Unit und das Resultierte "Climagate" das eigentliche Anliegen der meist von weit angereisten Demonstraten blieb in diesen Tagen dem Durchschnittskonsumenten  unbekannt.